Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dazu, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern bzw. frühzeitig zu erkennen. Dabei betrachte ich die individuellen Zusammenhänge zwischen Tätigkeit, Arbeitsumgebung und Gesundheit. Beschäftigte erhalten eine umfassende Beratung zu möglichen Gefährdungen, persönlichen Gesundheitsrisiken und wirksamen Präventionsmaßnahmen. Je nach Tätigkeit können auch medizinische Untersuchungen sinnvoll oder vorgeschrieben sein. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ergänzt somit technische und organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen und wird zu einem wichtigen Baustein für den individuellen Gesundheitsschutz.
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie unterscheidet zwischen drei Formen der Vorsorge:
Pflichtvorsorge: Diese muss bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten erfolgen. Erst mit dem entsprechenden Nachweis darf die Tätigkeit aufgenommen oder fortgeführt werden.
Angebotsvorsorge: Sie ist bei definierten Tätigkeiten verpflichtend anzubieten. Die Beschäftigten können selbst entscheiden, ob sie dieses Angebot wahrnehmen möchten.
Wunschvorsorge: Sie kann von Beschäftigten eingefordert werden, wenn gesundheitliche Auswirkungen der Tätigkeit vermutet werden. Sie darf nur abgelehnt werden, wenn eindeutig ausgeschlossen ist, dass ein Risiko besteht.
Meine Leistungen
Ich führe die arbeitsmedizinische Vorsorge sowohl direkt in Ihrem Unternehmen als auch in unserer Praxis durch und passen sie stets an die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung an.
Hinweis:
Für den Termin sollten Sie Ihren Impfausweis, ärztliche Befunde, Ihren Medikamentenplan, Ihre Blutzuckerdokumentationen und Ihre Sehhilfen mitbringen.
Wichtig:
Selbstverständlich unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht. Alle erhobenen Befunde werden streng vertraulich behandelt und nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.